Jahresabschlusserstellung
Der Jahresabschluss eines Unternehmens spiegelt den wirtschaftlichen Erfolg wider. Zudem stellt er die Grundlage für zukünftige Entscheidungen und Planungen dar. Er ist ein wichtiges Instrument der externen Rechnungslegung sowie eine Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung.
Außenstehende wie Banken, Investoren und Gläubiger können sich durch den Jahresabschluss einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschaffen. Ferner wird mit dem Jahresabschluss die Besteuerung eines Unternehmens bemessen.
Ein durch uns erstellter Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben und dient nicht nur zur Erfüllung der Verpflichtungen durch das Gesetz. Vielmehr erhalten Sie unter bestmöglicher Ausnutzung von gesetzlich zugelassenen Wahlrechten und bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten einen Jahresabschluss, der eine hohe betriebswirtschaftliche Aussagekraft besitzt.
Auch unterstützen wir Sie bei der Erfüllung von weiteren gesetzlichen Pflichten wie die Offenlegung oder aber Hinterlegung des Jahresabschlusses und der Abfassung des Lageberichtes.
Auszug unserer Leistungen im Bereich Jahresabschluss:
- Erstellen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (sofern gesetzlich vorgeschrieben oder von Ihnen gewünscht)
- Erstellen von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG als Einnahme-/Überschussrechnung
- Erläuterungen zu den jeweiligen Jahresabschlüssen
- Unterstützen beim Erstellen des Lageberichts
- Führen von Kapitalkonten bei Personengesellschaften
- Erfüllen der Offenlegungspflichten
- Übermitteln der E-Bilanz an das Finanzamt
- Ausarbeiten von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, Mehrjahresvergleiche
- Erstellen „besonderer“ Bilanzen - wie Zwischen-, Liquidationseröffnungs- und/oder –schlussbilanzen